19 Oktober 2021

Stemmingsuitslag van de BAVA van Neways in verband met het aanbevolen openbaar bod van Infestos

Son, Niederlande, 19. Oktober 2021 – Heute hat die Neways Electronics International N.V. (Euronext: NEWAY) („Neways“) im Zusammenhang mit dem Angebot (im Sinne der Stellungnahme), welches die Infestos Sustainable Solutions B.V. (die „Bietergesellschaft“) abgegeben hat, eine außerordentliche Hauptversammlung (die „Hauptversammlung“) abgehalten. In dieser Pressemitteilung verwendete, jedoch nicht näher definierte kursiv geschriebene Begriffe haben die in der Stellungnahme festgelegte Bedeutung.

Auf der Hauptversammlung erfolgte neben der Debatte über das Angebot die Bestellung der Herren Riefel und Van Roij zu Mitgliedern des Aufsichtsrats, und zwar unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Angebot von der Bietergesellschaft für unwiderruflich und verbindlich erklärt wird und der Vollzug erfolgt ist.

Die Hauptversammlung hat die Beschlüsse zu (i) der Genehmigung der Umstrukturierung nach dem Zusammenschluss und (ii) der Änderung der Satzung nach Vollzug nicht beziehungsweise nicht vollständig gefasst. Aus diesem Grund wurde und wird die zu Abschnitt 6.5 (a) (xi) (Beschlüsse) des Übernahmeangebots festgelegte Angebotsbedingung nicht vor Ablauf der (ersten) Annahmefrist am 27. Oktober 2021 erfüllt. Diese Angebotsbedingung gilt ausschließlich zu Gunsten der Bietergesellschaft. Die Bietergesellschaft kann darauf jedoch auch nach eigenem Ermessen verzichten.

Darüber hinaus gilt für das Angebot eine Mindestannahmequote von 60 % der Aktien oder eine von der Bietergesellschaft in Absprache mit den Vorständen festgelegte niedrigere Quote, wobei jedoch ein Minimum von 50,01 % der Aktien gilt.

Jegliche weitere Ankündigungen in Bezug auf das Angebot erfolgen per Pressemitteilung.

Eine vollständige Übersicht über die Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung wird gemäß niederländischem Recht unter www.newayselectronics.com bereitgestellt.

Wichtige nächste Schritte zum Angebot

Aktionäre können, sofern keine Fristverlängerung erfolgt, ihre Aktien bis zum 27. Oktober 2021, 17:40 Uhr MEZ, (der „Schlusstermin“) andienen. Aktionäre, die ihre Aktien über einen Finanzvermittler halten, sollten die vom betreffenden Finanzvermittler mitgeteilten Fristen berücksichtigen, da diese Fristen vom Schlusstermin abweichen und vor diesem liegen könnten. Die Bietergesellschaft wird innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Schlusstermin bekanntgeben, ob sie das Angebot für unwiderruflich und verbindlich erklärt oder nicht.

Weitere Informationen finden Sie im Übernahmeangebot und in der Stellungnahme, die hier veröffentlicht worden sind.

Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung der ursprünglichen englische Version. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die englische Version dieser Pressemitteilung maßgeblich.

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