ZBG, Menor und OtterBrabant verpflichten sich unwiderruflich gegenüber Infestos 41,01 % der Aktien im Rahmen des Angebots anzubieten
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung von Neways Electronics International N.V. (Neways) und Infestos Sustainability B.V. (Infestos) gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5, Absätze 4 und 5 des niederländischen Dekrets über öffentliche Übernahmeangebote (Besluit openbare biedingen Wft) (das Dekret) im Zusammenhang mit dem beabsichtigten öffentlichen Angebot von Infestos für alle ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien am Kapital von Neways (das Angebot). Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Neways dar. Jedes Angebot wird nur mittels eines von der niederländischen Finanzaufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten, AFM) genehmigten Angebotsmemorandums (das Angebotsmemorandum) unterbreitet. Diese Mitteilung ist weder ganz noch teilweise, direkt oder indirekt, zur Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung in den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan noch in einer anderen Gerichtsbarkeit bestimmt, in der eine solche Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidrig wäre.
ZBG, Menor und OtterBrabant verpflichten sich unwiderruflich gegenüber Infestos 41,01 % der Aktien im Rahmen des Angebots anzubieten
Highlights
- 41,01 % der ausgegebenen und ausstehenden Neways-Aktien sind nun für das Angebot an Infestos gebunden
- Infestos erzielte mit ZBG, Menor und OtterBrabant eine Einigung in Bezug auf deren unwiderrufliche Verpflichtung, alle ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzubieten
Son / Enschede, Niederlande, 8. Juli 2021, Neways (Euronext Amsterdam: NEWAY) und Infestos – Es wird auf die gemeinsame Pressemitteilung von Neways und Infestos vom 24. Juni 2021 zu dem von Infestos zu unterbreitendem Angebot zu einem Angebotspreis von EUR 14,55 in bar je Aktie (cum Dividende) (Angebotspreis) verwiesen.
Infestos und Neways freuen sich, bekannt zu geben, dass Infestos unwiderrufliche Zusagen mit jeder der Gesellschaften Z.B.G. Capital N.V. (ZBG), Menor Investments B.V. (Menor) und OtterBrabant Beheer B.V. (OtterBrabant) eingegangen ist. Gemäß den unwiderruflichen Verpflichtungen werden ZBG, Menor und OtterBrabant jeweils:
- die jeweiligen Stammaktien, die sie am Kapital von Neways halten (Aktien), im Rahmen des Angebots anzubieten, wenn dieses gemacht wird. Sie werden dies zu den Bedingungen des Angebots tun, wie im Angebotsmemorandum beschrieben, einschließlich des Angebotspreises. ZBG hält 432,604 Aktien (entsprechend 28,10 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien), Menor hält 908.078 Aktien (entsprechend 7,43 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien) und OtterBrabant hält 669.696 Aktien (entsprechend 5,48 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien); und
- für die Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Angebot stimmen, über die auf der abzuhaltenden außerordentlichen Hauptversammlung von Neways abgestimmt werden soll.
Die unwiderruflichen Verpflichtungen enthalten bestimmte übliche Verpflichtungen und Bedingungen.
ZBG, Menor, und OtterBrabant haben keine anderen Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot, die für Neways Aktionäre relevant sind, erhalten als (i) die Informationen, die in das Angebotsmemorandum aufgenommen werden, oder (ii) die in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Informationen. Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung halten Infestos einerseits und ZBG, Menor und OtterBrabant andererseits keine Anteile am Kapital des jeweils anderen.
Berater
Allen & Overy LLP (Amsterdam) fungiert als Rechtsberater von Infestos. ABN AMRO Bank N.V. fungiert als Finanzberater und AKD N.V. fungiert als Rechtsberater von Neways. Die AXECO Corporate Finance B.V. ist der Finanzberater des Aufsichtsrats von Neways.
Haftungsausschluss
Dies ist eine gemeinsame öffentliche Bekanntmachung von Infestos und Neways und enthält Insiderinformationen im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der EU-Marktmissbrauchsverordnung.
Die Informationen in dieser Pressemitteilung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Dementsprechend sollten sich Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, über diese Einschränkungen informieren und diese beachten. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen Infestos und Neways jegliche Verantwortung oder Haftung für die Verletzung solcher Beschränkungen durch eine Person ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser Rechtsordnung darstellen. Weder Infestos noch Neways oder ihre Berater übernehmen irgendeine Verantwortung für eine Verletzung dieser Beschränkungen. Jeder Neways-Aktionär, der Zweifel an seiner Position hat, sollte unverzüglich einen geeigneten professionellen Berater konsultieren.
Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Version. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die englische Version dieser Pressemitteilung maßgeblich.